Sie sind nicht angemeldet.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 30 Jahren bin ich nun Mitglied der SPD und bin entsetzt, zu welchen Exzessen sich die Politik hinreißen lässt! Es darf doch einfach nicht wahr sein, dass sich die älteste demokratische Partei der Bundesrepublik Deutschland, die SPD, an dieser uferlosen Vorratsdatenspeicherung beteiligt!
Recht schafft Sicherheit! Wie kann die Abschaffung von Rechten, wie kann die Abschaffung von Datenschutz, die Abschaffung von Privatsphäre, die Abschaffung von Grundrechten, mehr Sicherheit schaffen???
Wie sagte unser großer Vorsitzende Otto Wels 1933, bevor die SPD verboten wurde? "Freiheit und Ehre kann man uns nehmen - die Ehre nicht!" Und was machen wir heute daraus? Wirklich: Ich fürchte: Freiheit und Leben kann man uns nehmen - die Ehre auch!!!
Bitte setzen Sie sich nach Kräften dafür ein, dass die SPD für die Demokratie, für die Verteidigung von Grundrechten, steht! Wir können doch nicht dazu beitragen, dass Kriminelle, dass Teroristen, wirklich die Abschaffung demokratischer Grundrechte in unserer Demokratie bewerkstelligen, und dass auch noch mit tatkräftiger Unterstützung der deutschen Sozialdemokratie!
Es stand im Bundesrat eine Abstimmung an über den anstehenden Entwurf eines EU-Rahmenbeschlusses zur Sammlung von Fluggastdaten (BR-Drs. 826/07, TOP 54).
Diesem Vorschlag zufolge sollen die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger verdachtsunabhängig registriert und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahrt werden. Betroffen wären Daten über sämtliche Flugreisen zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten: Reiseverlauf, Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse und Telefonnummer am Zielort, Zahlungsdaten einschließlich Kreditkartennummer, Essen und alle zu einer Mietwagen- oder Hotelbuchung gehörenden Daten.
Die EU-Datenschutzbeauftragten haben eine solche anlasslose und verdachtsunabhängige Massenansammlung von PNR-Daten als unverhältnismäßig bezeichnet. Die verdachtslose Vorratsspeicherung solcher Daten hätte zudem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor den Grundrechten keinen Bestand. Da für keine einzige Straftat - erst recht nicht für terroristische Anschläge - nachgewiesen ist, dass sie mit heute nicht verfügbaren Daten hätte verhindert werden können, ist der Vorschlag von vornherein untauglich. Stattdessen würde er Millionen von Euro verschlingen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.
Die Beschlussempfehlungen des EU- und des Innenausschusses sehen nur eine Abschwächung der millionenfachen Überwachung von Flugreisenden vor, während der Justizausschuss das verfassungswidrige Vorhaben insgesamt ablehnt.
Ich appelliere an Sie als Volksvertreter, den EU-Vorschlag strikt zu bekämpfen. Versuchen Sie bitte alles Mögliche, damit unsere Politik die Zustimmung zu und Verhandlung über jegliche verdachtslose Sammlung von Daten über Flugreisende.unterbindet. Ich möchte nicht, dass meine persönlichen Reisedaten ohne Anlass in Regierungsdatenbanken gespeichert werden!
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Thelen-Khoder
Sehr geehrter Herr Dörmann!
Vielen Dank für Ihre E-Mail!
Diese zusammenfassend erkenne ich:
1. Das Speichern sämtlicher Verbindungsdaten, also die Vorratsdatenspeicherung, ist erlaubt sowohl bei Verdacht auf Begehung schwerer Straftaten (Verdacht) als auch bei Verdacht auf alle "Straftaten, die Mittels Telekommunikation begangen werden". Na das ist aber logisch! Selbstverständlich werden Telekommunuikationsdaten auch deshalb gesammelt, um Straftaten per Telekommunikation verfolgen zu können. Eben: Alle Straftaten! Also, wie Frau Heinen schrieb, auch (und gerade!) illegale Downloads.
Aber:
Hier wird ein wichtiges Rechtsprinzip verletzt: die Verhältnismäßigkeit. Wie können Sie ernsthaft von ALLEN Bundesbürgern ALLE Telekommunikationsdaten für sechs Monate speichern wollen (und Sie wissen sicherlich, daß diese Daten, einmal gespeichert, mit hoher Wahrscheinlichkeit für immer gespeichert sind!),um möglichen illegalen Downloads nachgehen zu können? Mit welcher drohenden Gefahr rechtfertigen Sie diesen fundamentalen Eingriff des Staates in die Rechte seiner Bürger (Schutz der Privatsphäre und Art. 10 GG)? Sind die Grundrechte einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung wie die der Bundesrepublik Deutschland wirklich weniger wert als die Urheberrechte von Uploadern, die genau diese Urheberrechte aber zum Teil so verstecken, daß so manches Mal der ein oder andere versehentlich Dinge herunterladen mag.
Führt diese irrwitzige Praxis bei mir häufig dazu, daß ich mich gar nicht traue, eine Seite zu öffnen, aus Angst, ich könnte irgendein Urheberrecht verletzen oder anderweitig Kosten verursachen, möchte ich annehmen, daß gerade Jugendliche eine der vornehmsten Eigenschaften des Menschen, seine Neugier, im wahrsten Sinne des Wortes teuer bezahlen müssen.
Und anstatt man das unwissentliche illegale Downloaden unmöglich macht (z.B. durch Verpflichtung zur Kenntlichmachung), wollen Sie allen Ernstes die Freiheits- und Bürgerrechte von uns 82 Millionen deutschen Bundesbürgern so massiv willentlich und wissentlich verletzen?
Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Und ich versichere Ihnen: Das ist keine rhetorusche Frage! Wirklich nicht! Ich verstehe Sie einfach nicht und möchte den Versuch unternehmen, Sie verstehen zu können. Heißt es nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Manchmal kommt es mir so vor, als könnten noch ganz andere Interessen mit ihm Spiele sein. Jedenfalls macht mir der meines Erachtens grob fahrlässige Umgang mit den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten seitens der Volksvertreter, besonders im Hinblick anhängiger Verfassungsklagen von solch großen Verteidigern der Demokratie auch zur Zeiten des damaligen RAF-Terrorismus wie Burkhard Hirsch, große Angst.
Ich bitte Sie hiermit erneut persönlich darum, sich mit den Argumenten von unserem Datenschutzbeauftragten Peter Schaar auseinanderzusetzen, die Sie auf der Internetseite http://www.elektrischer-reporter.de/ind … e/film/47/
anhören können.
Im voraus recht herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis!
In der Hoffnung, daß Sie mich und meine Befürchtungen ernst nehmen, verbleibe ich hochachtungsvoll und
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Nadja Thelen-Khoder